top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Bitte beachten Sie, dass wir für unsere beiden Geschäftsbereiche (Videomarketing und Recruiting) über zwei verschiedene AGB verfügen. Diese finden Sie anbei. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Social Media, Videomarketing, Performance Marketing

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Klatt Media Group (nachstehend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Social Media, Videomarketing, Performance Marketing, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

§2 Pflicht des Auftragnehmers und Auftraggebers
2.1

Der Auftraggeber und -nehmer, verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen für die festgelegte Produktionen einzuhalten. Insbesondere zu den festgelegten Dreh- und Beratungsterminen pünktlich zu erscheinen und mögliche Vorarbeiten wie besprochen zu erledigen.
2.2
Bei Angeboten, welche nach erfolgreicher Einstellung (Definition siehe individuelles Angebot) vergütet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Einstellung unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.

 

§3 Vergütung
3.1

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe des im Auftrag bezifferten Betrages. Diese vereinbarte Vergütung ist gegen Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Sollten im Angebot oder in der Rechnung ein anderes Zahlungsziel vereinbart sein, so gilt dieses.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
Bei einer kurzfristigen Absage (nicht mindestens 4 Werktage vor Drehtermin) fällt ein Aufwandsentschädigung in Höhe von 40% der Angebotssumme an.
3.2

Der Auftragnehmer bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt (außer es ist im Angebot inkludiert). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und der Werbeplattform. D

3.3
Mehrkosten bei An- und Abfahrt.
Sofern die An- und Abfahrt nicht klar im Angebot geregelt ist, sind für die ersten 25 km, von 12249 Berlin aus, keine Kosten zu berechnen. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,40€ (netto) berechnet.

3.4
Die zu leistenden Zahlungen an die Werbeplattformen hat der Auftragnehmer zu entrichten.

Sofern dies nicht gewünscht ist und ausdrücklich anders festgehalten wird, so muss die Bankverbindung des Auftraggebers hinterlegt werden.​3.
3.5
Sollte es zu erheblichen Verzögerungen der Projektumsetzung aufgrund des Auftraggebers kommen, so steht es der Klatt Media Group frei, die Rechnung nicht erst nach Abschluss des Projektes, sondern bereits frühzeitiger zu stellen. 3 Monate nach Überlieferung seitens der Klatt Media Group, steht es dem Auftragnehmer frei, das Projekt abzurechnen.

3.6
Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Maßnahme fällig. Unter „Erfolg“ versteht sich der Eingang an Leads (Bewerbungen). 

3.7
Sollte eine Einstellung auf anderem Wege, als durch die Klatt Media Group generiert werden, so ist die Rechnungssumme dennoch zu zahlen.

 

§4 Herausgabepflicht

Nach Beendigung der Produktion und bezahlter Rechnung hat der Auftragnehmer das von ihm erstellte Material (Fotos/Videos) auszuhändigen. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im Fall eines Datenverlustes durch technische Probleme steht dem Auftraggeber keinerlei Entschädigung frei. Sofern möglich wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten für den Auftraggeber, wiederholt.
Für den Versand des gedrehten Materials wird der Anbieter Google Drive oder WeTransfer verwendet.

 

§5 Werbung

Der Auftragnehmer enthält sich vor, mit dem produzierten Material, sowie dem Namen und dem Logo des Auftraggebers, Werbung zu betreiben.

§6 Garantien
6.1
Garantie für Werbekampagne:
Die KlattMediaGroup dient bei jeglicher Arbeit nur als Berater. Den Erfolg einer Kampagne kann die KlattMediaGroup nicht garantieren, wenn auch die Zusicherung besteht, mit bester Absicht im Interesse des Auftraggebers zu agieren.
Die Rechnungssumme ist dementsprechend unabhängig vom Ergebnis der Kampagne, gemäß §3, fälig.
6.2
Die KlattMediaGroup haftet nicht bei Einflüssen durch höhere Gewalt, wie z.B. starken Regen und behält den Anspruch auf die Vergütung.
Sofern möglich, wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten, für den Auftraggeber wiederholt.

 

§7 Rechte

Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte sowie Ansprüche nach §§ 54 und 27 UrhG für unbeschränkte Dauer ein.

Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, die Aufnahmen, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, für jegliche private sowie geschäftliche Zwecke zu verwenden.

§8 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen einen Vertrag zu widerrufen. Die Frist gilt ab dem Moment des Vertragsschlusses.
Bei Verträgen mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB Verträge,besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

 

§9 Schlussbestimmung

Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Klatt Media Group verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.









Allgemeine Geschäftsbedingungen 
für Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereich der Personalgewinnung und Lebenslauf-Übersendung

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Klatt Media Group (nachstehend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereich der Personalgewinnung und Lebenslauf-Übersendung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

§2 Pflicht des Auftragnehmers und Auftraggebers
2.1

Der Auftraggeber und -nehmer, verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen für die festgelegte Vermittlung einzuhalten. Insbesondere die übersendeten Kontakt der Klatt Media Group kurzfristig zu kontaktieren und dem übersendeten Leitfaden zu berücksichtigen.
2.2
Bei Angeboten, welche nach erfolgreicher Einstellung (Definition siehe individuelles Angebot) vergütet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Einstellung unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.
2.3 
Sollte der Auftraggeber mehrere Einstellung erzielen, jedoch nur eine Einstellung beauftragt haben, so muss dieser jeder weitere Einstellung unverzüglich bei der Klatt Media Group anzeigen. 

 

§3 Vergütung
3.1

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe des im Auftrag bezifferten Betrages. Diese vereinbarte Vergütung ist gegen Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Sollten im Angebot oder in der Rechnung ein anderes Zahlungsziel vereinbart sein, so gilt dieses.
3.2
Die zu leistenden Zahlungen an die Werbeplattformen hat der Auftragnehmer zu entrichten.
3.3
Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Maßnahme fällig. Es gilt jedoch §6 Garantien zu berücksichtigen. 
3.4
Sollte eine Einstellung auf anderem Wege, als durch die Klatt Media Group generiert werden, so ist die Rechnungssumme dennoch zu zahlen.

 

§4 Herausgabepflicht

4.1
Die Klatt Media Group verpflichtet sich dem Auftraggeber alle, für seine Tätigkeit erforderlichen Informationen, welche der Klatt Media Group vorliegen, zur Verfügung zu stellen.
4.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer Auskunft über den Stand des Bewerbungsprozesses zu erteilen, sollte dieser erfragt werden. 

 

§5 Werbung

Der Auftragnehmer enthält sich vor, mit dem Namen und dem Logo des Auftraggebers, Werbung zu betreiben. Hiermit ist dieser einverstanden. 

§6 Garantien
6.1
Garantie für Personalgewinnung:
Bei Angeboten aus dem Bereich der Personalgewinnung gilt die im Angebot bezifferte Garantie im Bezug auf die Laufzeit des Projektes und die Summe der übermittelten Kandidaten. Sollte keine Garantie oder Summe an Kandidaten definiert sein, gilt folgendes: 
Im Rahmen unserer Dienstleistung garantieren wir die Übermittlung qualifizierter Kandidatenprofile, die den in der Onboarding-Mail festgelegten Anforderungen entsprechen. Sollte es uns wider Erwarten nicht gelingen, Ihnen geeignete Kandidaten gemäß den vereinbarten Kriterien vorzustellen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist eine Laufzeit von 6 Monaten. Sollten über diesen Zeitraum keine geeigneten Kandidaten übermittelt werden, besteht ein Anspruch auf die Rückerstattung. Die Beurteilung der Eignung erfolgt nach den in der Onboarding-Mail festgelegten Kriterien.
6.2
Sollte ein übermittelter Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt sein, so gilt dieser dennoch als "passender Kandidaten" im Sinne der (Erfolgs-)Garantie.

6.3
Der Auftraggeber muss die Kandidaten aktiv beim Auftragnehmer einfordern. Sollte der Auftraggeber seiner Pflicht, Kandidaten aktiv einzufordern, über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten nicht nachkommen, so gilt der Auftrag als abgeschlossen. 
6.4
Sollte vorab schriftlich keine Summe an passenden Kandidaten garantiert worden sein gilt folgendes: Ein passender Kandidat.


§7 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen einen Vertrag zu widerrufen. Die Frist gilt ab dem Moment des Vertragsschlusses.
Bei Verträgen mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB Verträge,besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

 

§8 Schlussbestimmung

Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Klatt Media Group verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

bottom of page