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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Klatt Media Group (nachstehend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungs- sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Social Media, Videomarketing, Performance Marketing sowie der Personalgewinnung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

§2 Pflicht des Auftragnehmers und Auftraggebers
2.1

Der Auftraggeber und -nehmer, verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen für die festgelegte Produktionen einzuhalten. Insbesondere zu den festgelegten Dreh- und Beratungsterminen pünktlich zu erscheinen und mögliche Vorarbeiten wie besprochen zu erledigen.
2.2
Bei Angeboten, welche nach erfolgreicher Einstellung (Definition siehe individuelles Angebot) vergütet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Einstellung unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.

 

§3 Vergütung
3.1

Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen eine Vergütung in Höhe des im Auftrag bezifferten Betrages. Diese vereinbarte Vergütung ist gegen Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Sollten im Angebot oder in der Rechnung ein anderes Zahlungsziel vereinbart sein, so gilt dieses. 
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
Bei einer kurzfristigen Absage (nicht mindestens 3 Werktage vor Drehtermin) fällt ein Aufwandsentschädigung in Höhe von 30% der Angebotssumme an.
3.2 

Der Auftraggeber bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Werbeplattform. Der Auftraggeber trägt sämtliche anfallenden Werbekosten (gilt für Werbekampagnen). 

3.3 
Mehrkosten bei An- und Abfahrt.
Sofern die An- und Abfahrt nicht klar im Angebot geregelt ist, sind für die ersten 25 km, von 12249 Berlin aus, keine Kosten zu berechnen. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,40€ (netto) berechnet.

3.4
Die zu leistenden Zahlungen an die Werbeplattformen hat der Auftragnehmer zu entrichten.

Sofern dies nicht gewünscht ist und ausdrücklich anders festgehalten wird, so muss die Bankverbindung des Auftraggebers hinterlegt werden (gilt für Werbekampagnen). 

3.5
Sollte es zu erheblichen Verzögerungen der Projektumsetzung aufgrund des Auftraggebers kommen, so steht es der Klatt Media Group frei, die Rechnung nicht erst nach Abschluss des Projektes, sondern bereits frühzeitiger zu stellen. 3 Monate nach Überlieferung seitens der Klatt Media Group, steht es dem Auftragnehmer frei, das Projekt abzurechnen. 
3.6
Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Maßnahme fällig.

 

§4 Herausgabepflicht

Nach Beendigung der Produktion und bezahlter Rechnung hat der Auftragnehmer das von ihm erstellte Material (Fotos/Videos) auszuhändigen. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im Fall eines Datenverlustes durch technische Probleme steht dem Auftraggeber keinerlei Entschädigung frei. Sofern möglich wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten für den Auftraggeber, wiederholt. 
Für den Versand des gedrehten Materials wird der Anbieter Google Drive oder WeTransfer verwendet.

 

§5 Werbung

Der Auftragnehmer enthält sich vor, mit dem produzierten Material, sowie dem Namen und dem Logo des Auftraggebers, Werbung zu betreiben.

§6 Garantien
6.1
Garantie für Werbekampagne: 
Die KlattMediaGroup dient bei jeglicher Arbeit nur als Berater. Den Erfolg einer Kampagne kann die KlattMediaGroup nicht garantieren, wenn auch die Zusicherung besteht, mit bester Absicht im Interesse des Auftraggebers zu agieren.
Die Rechnungssumme ist dementsprechend unabhängig vom Ergebnis der Kampagne, gemäß §3, fälig.
6.2
Garantie für Personalgewinnung: 
Bei Angeboten aus dem Bereich der Personalgewinnung gilt die im Angebot bezifferte Garantie im Bezug auf die Laufzeit des Projektes und die Summe der übermittelten Kandidaten. 
6.3
Im Rahmen unserer Dienstleistung garantieren wir die Übermittlung qualifizierter Kandidatenprofile, die den in der Onboarding-Mail festgelegten Anforderungen entsprechen. Sollte es uns wider Erwarten nicht gelingen, Ihnen geeignete Kandidaten gemäß den vereinbarten Kriterien vorzustellen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist das Ausbleiben von Erfolg für eine Laufzeit von 6 Monaten. Sollten über diesen Zeitraum keine geeigneten Kandidaten übermittelt werden, besteht ein Anspruch auf die Rückerstattung. Die Beurteilung der Eignung erfolgt nach den in der Onboarding-Mail festgelegten Kriterien.
6.4
Die KlattMediaGroup haftet nicht bei Einflüssen durch höhere Gewalt, wie z.B. starken Regen und behält den Anspruch auf die Vergütung.
Sofern möglich, wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten, für den Auftraggeber wiederholt.

 

§7 Rechte

Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte sowie Ansprüche nach §§ 54 und 27 UrhG für unbeschränkte Dauer ein.

Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, die Aufnahmen, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, für jegliche private sowie geschäftliche Zwecke zu verwenden.

§8 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen einen Vertrag zu widerrufen. Die Frist gilt ab dem Moment des Vertragsschlusses.
Bei Verträgen mit Unternehmen im Sinne von
§ 14 BGB Verträge, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.
 

§9 Schlussbestimmung

Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Klatt Media Group verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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